Termin

 Mit der Verordnung  melden Sie sich dann bei uns und wir vereinbaren einen Termin für eine logopädische Befunderhebung, sowie eine Anamnese.
Die Behandlung muss innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung der Verordnung begonnen werden, da die Verordnung ansonsten ihre Gültigkeit verliert und erneut ausgestellt werden muss. Sollten Sie uns nicht persönlich erreichen, können Sie uns jederzeit eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen. Wir rufen dann baldmöglichst zurück.